Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.*
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.
Für die Elternvertreter ist das Informations- und das Anhörungsrecht wichtig. Die Informationen, die hier präsentiert werden, ermöglichen erst eine effektive Elternbeiratsarbeit, wenn die Interessenlage zwischen Schulträger, Schulbehörden, Lehrkräften und Eltern bzw. Schülern verschieden ist. Die Schulkonferenz ist ein nichtöffentliches Gremium und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
*In weiterführenden Schulen ist eine Schülervertretung ebenfalls Teil der Schülerkonferenz
Die Schulkonferenz berät und entscheidet z.B. über:
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt. Die Schulkonferenz setzt sich aus 5 Lehrern, 5 Eltern und der Rektorin Frau Kerstin Zorn (Vorsitz) zusammen.
Mitglieder der Schulkonferenz 2021-2023:
Vorsitzende: Kerstin Zorn
Lehrerkollegium: